Artvelstudios

Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Version 2.0 — gültig für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der Artvel Studios.

Dieses Dokument ist rechtsverbindlich nur in deutscher Sprache. Fragen dazu gern an hello@artvel.de.

Artvel Studios · Alexander Schroer · Version 2.0 · Stand April 2026

Artvel Studios — Alexander Schroer

Creative Production & Strategy

Ziegelei 4b · 96487 Dörfles-Esbach

Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der Artvel Studios. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern.

AGB als PDF herunterladen

01Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Alexander Schroer, tätig als Artvel Studios, Ziegelei 4b, 96487 Dörfles-Esbach, nachfolgend „Agentur“, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“. Die Agentur wird als Einzelunternehmer betrieben.

1.2

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.

1.3

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Agentur, insbesondere für Beratungs-, Konzeptions-, Kreativ-, Design-, Produktions-, Film-, Foto-, Social-Media-, Performance-Advertising-, Marketing-, Strategie-, KI-gestützte Produktionen, Event-, Roadshow-, Messe-, Promotions-, Retainer- und sonstige Agenturleistungen sowie die Beschaffung, Koordination und Beauftragung von Drittleistungen.

1.4

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

02Vertragsschluss, Angebote, Änderungen

2.1

Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2

Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Projektbriefing sowie wirksam vereinbarten Nachträgen.

2.4

Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Textform. Die Agentur ist berechtigt, Vergütung, Zeitplan und Leistungsumfang angemessen anzupassen.

2.5

Freigaben oder Weisungen durch Mitarbeiter, Vertreter oder vom Kunden eingeschaltete Dritte im Projektzusammenhang sind der Agentur zuzurechnen.

03Leistungsumfang, Drittleistungen

3.1

Die Agentur erbringt eigene Leistungen sowie Leistungen unter Einschaltung von Drittanbietern, insbesondere Locations, Eventdienstleistern, Technikdienstleistern, Caterern, Personal, Künstlern, Influencern, Talents, Fotografen, Filmproduktionen, Druckereien, Logistikunternehmen und Plattformanbietern.

3.2

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Lieferanten einzusetzen.

3.3

Soweit die Agentur Drittleistungen im eigenen Namen für ein Kundenprojekt beauftragt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Kundenprojekts. Der Kunde trägt die wirtschaftlichen Folgen nach Maßgabe dieser AGB.

04Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1

Der Kunde erbringt alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten.

4.2

Der Kunde hat insbesondere: a) Briefings, Inhalte, Logos, Daten, Vorlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen,
b) Entscheidungen und Freigaben ohne schuldhaftes Zögern zu erteilen,
c) rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen,
d) die Agentur unverzüglich über projektbeeinflussende Umstände zu informieren,
e) die Erreichbarkeit einer entscheidungsbefugten Ansprechperson sicherzustellen.

4.3

Verzögerungen durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verschieben Fristen angemessen; Mehrkosten trägt der Kunde.

4.4

Der Kunde gewährleistet, dass von ihm gelieferte Inhalte, Daten, Materialien, Marken, Logos und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und rechtskonform genutzt werden dürfen.

05Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

5.1

Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegten Preise, netto zzgl. gesetzlicher USt.

5.2

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.3

Die Agentur kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.

5.4

Bei Projekten mit hohen Fremdkosten kann die Agentur 100 % der kalkulierten Fremdkosten sowie einen angemessenen Anteil der eigenen Vergütung im Voraus abrechnen.

5.5

Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Schlussabrechnung nach tatsächlichem Anfall.

5.6

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.

5.7

Zahlungsverzug berechtigt die Agentur, alle laufenden Projektarbeiten, Produktionen, Mediaschaltungen und Drittbeauftragungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Agentur haftet nicht für Schäden aus einem solchen Projektstopp. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend ohne Ansprüche des Kunden.

5.8

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

5.9

Die Zahlung einer Rechnung gilt als endgültige Abnahme der vergüteten Leistung, soweit keine rechtzeitige konkrete Mängelrüge gemäß Ziffer 12 erfolgt ist.

06Fremdleistungen, externe Kosten, Drittanbieter

6.1

Fremdkosten, insbesondere für Locations, Technik, Bühnenbau, Catering, Personal, Reise, Logistik, Druck, Mediaschaltung, Plattformen, Lizenzen, GEMA, Filmrechte, Sicherheitsleistungen und behördliche Gebühren, werden gesondert berechnet.

6.2

Für Fremdleistungen können Vorschüsse oder vollständige Vorauszahlungen vor Beauftragung des Drittanbieters verlangt werden.

6.3

Preisänderungen durch Drittanbieter nach Vertragsschluss sowie entstehende Mehrkosten werden an den Kunden weitergegeben.

6.4

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Leistungen von Drittanbietern, soweit kein eigenes Auswahlverschulden vorliegt.

6.5

Ansprüche gegen Drittanbieter können nach Wahl der Agentur an den Kunden abgetreten werden.

07Korrekturschleifen, Änderungen, Rush-Zuschläge

7.1

Die inkludierten Korrekturschleifen je Leistungspaket sind im Angebot festgelegt. Jede weitere Runde wird nach Aufwand berechnet.

7.2

Als eine Korrekturschleife gilt die Zusammenfassung aller Änderungswünsche in einer einzigen strukturierten Rückmeldung. Separate Meldungen können als eigenständige Schleifen gewertet werden.

7.3

Wesentliche inhaltliche Richtungsänderungen (z. B. Konzeptwechsel, Neuentwurf) gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.

7.4

Änderungen nach Freigabe einer Produktionsstufe (z. B. Rohschnitt, Layout) gehen vollständig zu Lasten des Kunden, einschließlich erneuter Produktionskosten.

7.5

Für bevorzugte Bearbeitung innerhalb von < 48 h (Rush/Express) ist ein Aufschlag von bis zu 50 % auf die vereinbarte Vergütung zulässig.

7.6

Nach einem vereinbarten Produktionsstopp (Freeze) sind weitere Änderungen nur gegen schriftliche Vereinbarung und Mehrkosten möglich.

08Retainer-Vereinbarungen, laufende Leistungen

8.1

Retainer-Vereinbarungen begründen ein laufendes Vertragsverhältnis mit monatlicher Vergütung und definierten Leistungspaketen gemäß Angebot.

8.2

Mindestlaufzeit: 3 Monate. Ordentliche Kündigung erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit 30 Tagen Frist zum Monatsende.

8.3

Die monatliche Vergütung ist unabhängig vom Leistungsabruf fällig. Nicht genutzte Kapazitäten verfallen am Monatsende; Übertrag nur per ausdrücklicher Vereinbarung.

8.4

Die Agentur reagiert innerhalb des vereinbarten Rahmens agil auf Kundenprioritäten. Dauerhaft überschreitende Leistungen werden gesondert berechnet.

8.5

Preisanpassungen mit 30 Tagen Vorlauf möglich. Bei Erhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

8.6

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

09Termine, Fristen, Fixgeschäfte

9.1

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

9.2

Veranstaltungs- und Produktionstermine können Fixtermine sein, wenn ausdrücklich vereinbart oder aus der Natur des Geschäfts eindeutig.

9.3

Drohende Terminverfehlungen werden der Agentur unverzüglich mitgeteilt.

9.4

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, Behörden, Infrastrukturausfälle, Krankheit, Pandemien, Cybervorfälle oder Plattformstörungen verlängern Leistungsfristen angemessen.

10Stornierung, Kündigung, Verschiebung

10.1

Bei Stornierung oder Kündigung durch den Kunden werden erbrachte Leistungen sowie ausgelöste Fremdkosten, Storno-, Umbuchungs- und sonstige Drittkosten vollständig abgerechnet.

10.2

Storno- und Ausfallkosten von Drittanbietern trägt der Kunde in voller Höhe.

10.3

Dies gilt auch bei Absagen aus der Sphäre des Kunden, Endkunden oder vom Kunden eingeschalteter Dritter.

10.4

Verschiebungen oder Umplanungen auf Kundenwunsch: alle Mehrkosten trägt der Kunde.

10.5

Nachweis geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.

10.6

Kündigung aus wichtigem Grund beider Parteien bleibt unberührt.

11Veranstaltungen, Roadshows, Events

11.1

Die Agentur schuldet bei Event-Leistungen die organisatorische, kreative oder koordinierende Leistung, nicht jedoch Besucherzahlen, Reichweiten, Leads, Umsätze oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

11.2

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt die Agentur nicht die Veranstalterstellung. Der Kunde bleibt für Genehmigungen, Sicherheitskonzepte, behördliche Auflagen und alle rechtlichen Anforderungen verantwortlich.

11.3

Tritt die Agentur gegenüber Drittanbietern als Veranstalter oder Besteller auf, erfolgt dies für Rechnung und Risiko des Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen frei, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

11.4

Die Agentur kann den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangen.

12Abnahme, Prüfung, Mängelanzeige

12.1

Arbeitsergebnisse sind unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen.

12.2

Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen in Textform wesentliche Mängel rügt oder die Leistung nutzt, veröffentlicht, weitergibt oder bezahlt. Zahlung gilt stets als endgültige Abnahme.

12.3

Mängel sind konkret und nachvollziehbar zu bezeichnen. Pauschale Beanstandungen genügen nicht.

12.4

Mängelrügen sind innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung zu erheben; offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Bereitstellung.

12.5

Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder zurücktreten.

13Nutzungsrechte, Quelldateien

13.1

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Agentur.

13.2

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten.

13.3

Soweit Arbeitsergebnisse auf Materialien, Software, Templates, Musik, Stockmaterial, KI-generierten Inhalten oder Rechten Dritter beruhen, erhält der Kunde nur die Rechte im Umfang der Agentur. Drittlizenzen gehen vor.

13.4

Rohdaten, offene Dateien (PSD, AI, AE, PR, 3D, Source Code etc.) sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

13.5

Allgemeines Know-how, Methoden, Werkzeuge und wiederverwendbare Bestandteile bleiben der Agentur vorbehalten.

13.6

Die Agentur darf Arbeitsergebnisse als Portfolio-Referenz nutzen, sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und keine vertraulichen Details offengelegt werden.

14Kein Erfolgseintritt — Marketing & Werbung

Die Agentur schuldet keine messbaren Erfolgskennzahlen, Reichweiten oder Conversion-Raten.

14.1

Die Agentur schuldet bei Content-Produktion, Social-Media-Management, Performance Advertising, Strategie und sonstigen Marketingleistungen ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.

14.2

Keine Garantie oder Gewähr für: a) Reichweiten, Impressionen, Klicks oder Engagementraten,
b) Leads, Umsätze, Conversions oder ROI,
c) Suchmaschinenplatzierungen oder Plattform-Rankings,
d) Viralität, Share-Raten oder organische Verbreitung,
e) Follower-Wachstum oder Community-Entwicklung,
f) Presseresonanz oder Medienerwähnungen.

14.3

Das unternehmerische Risiko verbleibt beim Kunden. Im Angebot genannte KPIs sind Richtwerte, keine bindenden Erfolgszusagen.

15Kreativleistungen, gestalterischer Spielraum

15.1

Kreativleistungen (Konzeption, Design, Film, Foto, Kampagnen, Storytelling) werden auf Basis des Briefings und des gemeinsam abgestimmten Rahmens erbracht.

15.2

Die kreative Umsetzung unterliegt einem gestalterischen Interpretationsspielraum. Rein subjektive Nichtgefälligkeit begründet keinen Mangelanspruch, sofern das Ergebnis briefingkonform und handwerklich fachgerecht ist.

15.3

Der Kunde ist für ein vollständiges und verbindliches Briefing verantwortlich. Inhaltliche Richtungsänderungen nach Beginn der Kreativarbeit sind Zusatzleistung.

15.4

Feedback bezieht sich auf Briefingabweichungen, nicht auf persönliche Präferenzen ohne Briefinggrundlage.

16Performance Advertising

16.1

Die Agentur schuldet bei Ads-Leistungen (Meta, Google, TikTok, LinkedIn, YouTube u. a.) die fachgerechte Kampagnenkonfiguration und Optimierung, keine definierten Erfolgskennzahlen (vgl. Ziffer 14).

16.2

Werbebudgets (Ad Spend) werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden zusätzlich zur Agenturvergütung getragen. Vorauszahlungen sind möglich.

16.3

Keine Haftung für Plattformentscheidungen: Ablehnung/Sperrung von Anzeigen, Kontosperrungen, Algorithmus- oder Richtlinienänderungen, Ausfälle.

16.4

Der Kunde gewährleistet die Konformität aller Werbeinhalte mit Plattformrichtlinien. Verstöße durch Kundeninhalte gehen zu Lasten des Kunden.

16.5

Kurzfristige Kampagnenänderungen können Rush-Zuschläge gemäß Ziffer 7.5 auslösen.

17Influencer- und Talent-Kooperationen

17.1

Vermittlung, Koordination oder Beauftragung von Influencern und Talents erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Kunden.

17.2

Keine Haftung für Verhalten, Inhalte, Veröffentlichungszeitpunkte, Reichweiten oder Performance einzelner Talents, soweit kein Auswahlverschulden vorliegt.

17.3

Talent-Honorare, Produktionsbudgets und Reisekosten werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen.

17.4

Storno- und Ausfallkosten bei kurzfristigen Absagen oder Vertragsbrüchen der Talents trägt der Kunde.

17.5

Einhaltung der gesetzlichen Werbekennzeichnungspflichten (UWG, TMG, MStV) liegt beim Kunden und dem jeweiligen Talent.

18Einsatz von KI-Technologien

Artvel Studios setzt KI standardmäßig in der Produktion ein.

18.1

Die Agentur nutzt KI-gestützte Werkzeuge standardmäßig für Bildgenerierung, Video, Texterstellung, Sprachgenerierung, Postproduktion und Workflow-Optimierung (u. a. Midjourney, Runway, ChatGPT und vergleichbare Systeme).

18.2

Keine Garantie auf die rechtliche Unbedenklichkeit von KI-generierten Inhalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die finale Nutzung aller übergebenen Arbeitsergebnisse.

18.3

Stilistische Besonderheiten oder Abweichungen von KI-Outputs sind kein Mangel, sofern das Ergebnis briefingkonform ist.

18.4

Einschränkung von KI-Tools auf Kundenwunsch möglich; entstehende Mehrkosten werden berechnet.

18.5

Keine Pflicht zur Offenlegung verwendeter KI-Systeme, Modelle oder Prompts.

19Plattformabhängigkeiten, externe Technologien

19.1

Leistungen werden teilweise unter Abhängigkeit von Drittplattformen, sozialen Netzwerken, Werbeplattformen, KI-Systemen und Cloud-Diensten erbracht.

19.2

Keine Haftung für Ausfälle, Einschränkungen, Richtlinien- oder Algorithmusänderungen, API-Änderungen oder Datenverluste durch Plattformen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

19.3

Werden vereinbarte Leistungen durch Plattformänderungen unmöglich oder wesentlich aufwendiger, kann die Agentur Mehrkosten berechnen oder den betroffenen Vertragsteil ohne Schadensersatzpflicht auflösen.

20Internationale Projekte

20.1

Bei internationalen Projekten obliegt es dem Kunden, landesspezifische Rechtspflichten (Werberecht, Datenschutz, Genehmigungen) zu prüfen und einzuhalten.

20.2

Internationale Produktions- oder Ausspielungskosten, Abgaben und Steuern trägt der Kunde.

20.3

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Bei Widerspruch zwischen deutscher und englischer Fassung ist die deutsche maßgeblich.

21Freistellung

21.1

Der Kunde stellt die Agentur, deren Inhaber, Mitarbeiter und beauftragte Dritte von sämtlichen Ansprüchen frei, die beruhen auf: a) vom Kunden gelieferten, freigegebenen oder veranlassten Inhalten,
b) Rechtsverletzungen (Marken, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutz),
c) Pflichtverletzungen aus der Sphäre des Kunden,
d) kundenseitig veranlassten Absagen, Genehmigungsdefiziten oder Venue-Verstößen,
e) KI-generierten Inhalten, die der Kunde nach Übergabe öffentlich nutzt,
f) Verstößen gegen Werbekennzeichnungs- oder Plattformrichtlinien durch Kundeninhalte.

21.2

Die Freistellung umfasst angemessene Rechtsverteidigungskosten.

22Haftung der Agentur

22.1

Unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperverletzung, nach Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

22.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

22.3

Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal 25.000,00 EUR je Schadensfall, höchstens jedoch die Netto-Auftragssumme des betroffenen Einzelauftrags.

22.4

Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden oder reine Vermögensschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

22.5

Keine Haftung für Drittanbieter ohne eigenes Auswahlverschulden.

22.6

Haftung entfällt bei Verletzung von Mitwirkungs-, Prüf-, Freigabe- oder Informationspflichten des Kunden.

22.7

Keine Haftung für Schäden durch Plattformausfälle, Algorithmusänderungen, KI-Outputs oder nicht kontrollierbare externe Technologien.

22.8

Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.

23Vertraulichkeit

23.1

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Auftrags.

23.2

Als vertraulich gelten Angebote, Kalkulationen, Konzepte, Strategien, Briefings, Budgets, Kundendaten, Projektunterlagen, KI-Workflows und nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse.

23.3

Keine Vertraulichkeitspflicht für allgemein bekannte, bereits bekannte oder rechtmäßig offenbarte Informationen sowie bei gesetzlicher Offenlegungspflicht.

23.4

Die Agentur darf Arbeitsergebnisse als Portfolio-Referenz nutzen, ohne vertrauliche Details (Budgets, Strategien) offenzulegen. Bei noch nicht öffentlichen Projekten wird vorab die Zustimmung eingeholt.

24Datenschutz

24.1

Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO.

24.2

Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Kundenauftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

24.3

Der Kunde gewährleistet die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten und Inhalte.

25Schlussbestimmungen

25.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

25.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen: Sitz der Agentur. Die Agentur kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

25.3

Erfüllungsort: Sitz der Agentur.

25.4

Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden nur mit Zustimmung der Agentur in Textform.

25.5

Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich nächstkommende wirksame Regelungen ersetzt.

25.6

Textformerfordernis für alle Änderungen und Ergänzungen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Alexander Schroer · Artvel Studios · Ziegelei 4b · 96487 Dörfles-Esbach · Stand: April 2026